Das Markenrecht regelt die Anmeldung von Marken und Geschmacksmustern und die Geltendmachung von Ansprüchen bei Markenrechtsverletzungen. Die Anmeldung von Marken in Deutschalnd erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München. EU-Gemeinschaftsmarken werden beim Harmonisierungsamt für den Binnemarkt (HABM) in Alicante angemeldet. Die Anmeldung von internationalen Marken erfolgt bei der WIPO in Genf.
Im Markenrecht beraten und vertreten wir Sie u.a. in folgenden Bereichen:
- Anmeldungen von Marken und Geschmacksmustern national und international
- Vorabrecherche hinsichtlich bereits bestehender konkurrierender Marken, Patenten und Geschmacksmustern auf nationaler und internationaler Ebene
- Verlängerung von Schutzfristen
- Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von eigenen markenrechtlichen Ansprüchen bei der Verletzung von Mitbewerbern
- Beratung bei der Gestaltung von Lizenzverträgen