Wir beraten Sie in allen Bereichen des privaten und gewerblichen Mietrechts sowie in Fragen des Wohnungseingentumsrechts.
Auf Vermieterseite zählt hierzu insbesondere auch:
- Entwurf und Ausarbeitung von auf die konkrete Wohnraumsituation zugeschnittenen Mietverträgen
- Abschluss und Beendigung von Mietverhältnissen
- Entwurf von rechtssicheren Betriebskostenabrechungen
- Mieterhöhungen
- Durchsetzung von Schönheitsreparaturen
- Durchsetzung von Renovierungsarbeiten
- Überprüfung von Mietminderungsbegehren der Mieter
- Durchsetzung von Mietzinsansprüchen
- Kündigung von Mietverträgen
- Räumungsklagen
Auf Mieterseite werden wir für Sie u.a. in folgenden Bereichen tätig:
- Mängelbeseitigung
- Durchsetzung von Mietminderungsansprüchen
- Rückforderung der Kaution
- Abwehr unberechtigter Mieterhöhungsverlangen
- Abwehr von Kündigungen
- Abwehr von Räumungsbegehren
Wohnungseigentümergemeinschaften und einzelne Eigentümer beraten wir in Fragen
- der Überprüfung von Gemeinschaftsbeschlüssen
- der Anfechtung von Gemeinschaftsbeschlüssen
- der Geltendmachung von Hausgeldzahlungen säumiger Eigentümer
- der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber der Hausverwaltung
- der rechtssicheren Durchführung von Eigentümerversammlungen
Schließlich beraten wir Hausverwaltungen bei der rechtskonformen Ausführung Ihrer Tätigkeiten.