Domainrecht

In Deutschland werden Domains mit der .de-Endung zentral bei der DENIC registriert. Unter Umständen kann es vorkommen, dass Ihre Wunschdomain bereits auf jemand anderen angemeldet ist. Unter gewissen Voraussetzungen haben Sie jedoch einen Anspruch auf Herausgabe der Domain. Diese und ähnliche Fragen regelt das Domainrecht.

Im Domainrecht beraten und vertreten wir Sie u.a. in folgenden Bereichen:

  • Abwehr von Ansprüchen auf Herausgabe einer Ihnen gehörenden Domain
  • Geltendmachung von Ansprüchen auf Herausgabe einer Ihnen zustehenden Domain